Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18999
BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99 (https://dejure.org/2000,18999)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 4 AZR 105/99 (https://dejure.org/2000,18999)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 4 AZR 105/99 (https://dejure.org/2000,18999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum - Ausübung entsprechender Tätigkeiten aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung - Feststellung der überwiegenden Tätigkeit - Notwendigkeit der staatlichen Anerkennung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch diese Ausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrung auf einem eng begrenzten Teilgebiet der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht ausreichen (ständige Rechtsprechung des Senats zum sog. "sonstigen Angestellten" zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals genügt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall "entsprechende Tätigkeiten" ausüben, gleichwohl - anders als ein Mitarbeiter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen bzw. Erfahrung fehlen (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    V c AVR hat die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN), insbesondere auch zu den Voraussetzungen der Anmerkung 13 zum EGP 25, versäumt.

    Deren berufliche Qualifikation und Aufgabenfelder hat der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3, zu II 1.4. 2.3 der Gründe) ausführlich dargestellt.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch diese Ausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrung auf einem eng begrenzten Teilgebiet der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht ausreichen (ständige Rechtsprechung des Senats zum sog. "sonstigen Angestellten" zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch diese Ausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrung auf einem eng begrenzten Teilgebiet der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht ausreichen (ständige Rechtsprechung des Senats zum sog. "sonstigen Angestellten" zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats für Tätigkeiten des Sozial- und Erziehungsdienstes, als den die Klägerin ihre Arbeit versteht (zB Senat 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Die Angabe einer unzutreffenden Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schließt diesen Anspruch nicht aus (ständige Rechtsprechung des Senats, zB 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 mwN).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (Senat 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47 mwN).
  • LAG Bremen, 25.08.1998 - 1 Sa 261/96

    Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe ; Ansprüche aus

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. August 1998 - 1 Sa 261/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst

    Sie werden aber nicht schon dadurch nachgewiesen, dass die "sonstige Beschäftigte" auf einem einzelnen Arbeitsgebiet einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Leistungen erbringt, die auf diesem begrenzten Gebiet gleichwertig sind (zum Ingenieur iSd. TV-L BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; zur "sonstigen Mitarbeiterin" BAG 22. März 2000 - 4 AZR 105/99 - zu I 6 a aa der Gründe) .
  • LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18

    Eingruppierung - Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst - sonstige

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, dass "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall "entsprechende Tätigkeiten" ausüben, gleichwohl - anders als ein Mitarbeiter mit der in der 1. Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen bzw. Erfahrung fehlen (BAG, Urteil vom 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 105/99 - n. v.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16

    Eingruppierung Beschäftigte in der IT-Systemtechnik - TV-L - Rechtskraftwirkung

    Daraus kann jedoch weder der Rechtssatz noch der allgemeine Erfahrungssatz hergeleitet werden, dass immer dann, wenn ein sonstiger Angestellter eine entsprechende Tätigkeit ausübt, dieser auch über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im tariflichen Sinne verfügt.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Lebenserfahrung, dass sonstige Angestellte - selbst wenn sie im Einzelfall eine entsprechende Tätigkeit ausüben - gleichwohl häufig an anderer Stelle deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (vgl. BAG vom 17.01.1996, 4 AZR 602/94; BAG vom 22.03.2000, 4 AZR 105/99).".
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2012 - 2 Sa 5/12

    Eingruppierung - Systemtechniker - BAT-O/TV-L

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Lebenserfahrung, dass sonstige Angestellte - selbst wenn sie im Einzelfall eine entsprechende Tätigkeit ausüben - gleichwohl häufig an anderer Stelle deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (vgl. BAG vom 17.01.1996, 4 AZR 602/94; BAG vom 22.03.2000, 4 AZR 105/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht